Allgemeine Informationen
Pflegewohngeld
Im stationären Bereich besteht je nach Höhe der Einkünfte Anspruch auf Pflegewohngeld. Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten und wird vor Aufnahme in den stationären Bereich von dem zuständigen Bundesland getragen.
Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegewohngeld ist eine monatliche Einkommensgrenze (Mieteinnahmen, Rente, Versorgungsbezüge, Zinseinkünfte etc.)
Kosten
Der endgültige Preis kann nur anhand Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse sowie der vertraglich ausgehandelten Sätze des Kostenträgers genannt werden. Hierfür bieten wir Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch mit einer anschließenden Führung durch unser Haus an. So können Sie sich gleich vor Ort ein umfassendes Bild machen.